Vergütung

1.

Kostenloses telefonisches Erstgespräch

Ein erstes Telefonat zur Orientierung ist selbstverständlich kostenlos.

2.

Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aus der Vergütungsvereinbarung

Die Höhe meiner anwaltlichen Vergütung richtet sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörige Vergütungsverzeichnis oder aus der Vergütungsvereinbarung.

Innerhalb der Vergütungsvereinbarung rechne ich nach Stunden ab. Ein Stundenhonorar wird mit Ihnen vereinbart.

3.

Beratung zum Festpreis

Bei sich wiederholenden Beratungen oder Prüfung der Arztabrechnung auf Plausibilität und / oder Wirtschaftlichkeit pro Quartal biete ich eine Honorarvereinbarung zum Festpreis an.

4.

Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Gerne halte ich Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und hole eine Deckungszusage für die anfallenden Kosten ein.

Mit Engagement und Kompetenz stehe ich für die Interessen meiner Mandanten im Gesundheitswesen ein.

Sonja Busch
Rechtsanwältin
Buchenweg 3
93077 Bad Abbach

Tel. 09405 / 9 41 56 90
Mobil 0178 / 404 52 52
sonjabusch@kanzlei-busch.com

Sonja Busch
Rechtsanwältin
Buchenweg 3
93077 Bad Abbach

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