Vergütung
1.
Kostenloses telefonisches Erstgespräch
Ein erstes Telefonat zur Orientierung ist selbstverständlich kostenlos.
2.
Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aus der Vergütungsvereinbarung
Die Höhe meiner anwaltlichen Vergütung richtet sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörige Vergütungsverzeichnis oder aus der Vergütungsvereinbarung.
Innerhalb der Vergütungsvereinbarung rechne ich nach Stunden ab. Ein Stundenhonorar wird mit Ihnen vereinbart.
3.
Beratung zum Festpreis
Bei sich wiederholenden Beratungen oder Prüfung der Arztabrechnung auf Plausibilität und / oder Wirtschaftlichkeit pro Quartal biete ich eine Honorarvereinbarung zum Festpreis an.
4.
Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Gerne halte ich Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und hole eine Deckungszusage für die anfallenden Kosten ein.